Information und Beratung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Viele Menschen schieben Vorsorgethemen auf – „dafür ist später noch Zeit“. Doch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können das Leben plötzlich verändern. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den rechtlichen Aspekten der Vorsorge auseinanderzusetzen.

Wir beraten, informieren und unterstützen Sie – von konkreten Fragestellungen bis hin zur Erstellung einer passgenauen Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Sprechen Sie uns an.

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mit Haltung.

Wir sind für Sie da

Ihre Ansprechpartnerin in Lingen

Lena Fokkema
T 0591 80062-225
l.fokkema@skf-ems-vechte.de

Ihre Ansprechpartnerin in Lingen

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T 0591 80062-222
p.gottschlich@skf-ems-vechte.de

Ihre Ansprechpartnerin in Nordhorn

Laura Wolf
T 05921 8587-61
l.wolf@skf-ems-vechte.de

In aller Kürze

Was ist was?

Gesetzliche Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung wird durch das Amtsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht (mehr) in der Lage ist, bestimmte Bereiche ihres Lebens selbst zu regeln.

Mögliche Aufgabenkreise sind die Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung.

Jede Betreuung wird individuell festgelegt, und nur für das, was wirklich notwendig ist. Ziel ist die Unterstützung zur eigenständigen Lebensführung – nicht Entmündigung.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person Vertrauensperson, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den VollmachtgeberIn zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht ersetzt eine gesetzliche Betreuung. Der Bevollmächtigte wird zum VertreterIn im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Dabei wird anders als bei der Vorsorgevollmacht die Betreuung nicht ersetzt, sondern lediglich die Person des vom Gericht einzusetzenden Betreuers selbst bestimmt. Die Auswahl des Betreuers erfolgt dann anstatt durch den Richter von Seiten der später zu betreuenden Person selbst.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Unser Angebot

Persönliche Beratung und Gruppenangebote

Wir beraten Sie individuell und umfassend. Neben Einzelgesprächen bei uns in Nordhorn und Lingen sind auch Webinare sowie Gruppenangebote z. B. für Vereine möglich.

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Persönliche Beratung und Gruppenangebote

Einzelgespräche in Lingen oder Nordhorn, Webinare, Gruppenangebote z. B. für Unternehmen, Vereine oder andere Gruppen – nach telefonischer Terminvereinbarung

Anfragen

Expertentelefon
zum Betreuungsrecht

Im Fokus: Rechtliche Beratung, Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung

Jeden 2. Mittwoch im Monat, 15.00 – 18.00 Uhr

Telefon: 0591 80062-225

Vorträge
und Info-
veranstaltungen

Lingen, Burgstraße 30

14.10.2025, 18.00–19.30 Uhr: Vorsorgevollmacht

15.10.2025, 18.00–19.30 Uhr: Patientenverfügung

18.11.2025, 18.30–20.00 Uhr: Infoabend zur ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung

Freren, Markt 4

13.11.2025, 18.00–19.30 Uhr: Vorsorgevollmacht

20.11.2025,18.00–19.30 Uhr: Patientenverfügung

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