Betreuungsrecht

Anerkannter Betreuungsverein

Als anerkannter Betreuungsverein übernimmt der SkF Ems-Vechte gesetzliche Betreuungen und begleitet ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Im Mittelpunkt stehen dabei immer das Wohl und der Wille der betreuten Person.

Darüber hinaus beraten wir zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – persönlich, verständlich und kostenlos.

Wie wir Sie unterstützen

Unsere Schwerpunkte

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Gesetzliche
Betreuungen

Übernahme von gesetzlichen Betreuungen durch haupt- und ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen

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Ehrenamt in der
Betreuung

Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen einschließlich regelmäßigem Austausch

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Information und
Beratung

Veranstaltungen und persönliche Beratung zu gesetzlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Häufige Fragen

Gesetzliche Betreuung

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Eine gesetzliche Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn ein volljähriger Mensch aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Eine Betreuerin übernimmt dann bestimmte Aufgaben im Namen der betroffenen Person – immer in ihrem Interesse und unter gerichtlicher Kontrolle.

Wer wird betreut?

Betreut werden Menschen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind – z. B. durch psychische Erkrankungen, Demenz, Suchterkrankungen, geistige oder körperliche Beeinträchtigungen. Ziel ist es, sie rechtlich zu unterstützen, nicht zu bevormunden.

Was macht ein gesetzlicher Betreuer / eine gesetzlich Betreuerin?

Ein gesetzlicher Betreuer bzw. eine gesetzliche Betreuerin vertritt die betreute Person in bestimmten, vom Gericht festgelegten Lebensbereichen – z. B. bei gesundheitlichen Entscheidungen, finanziellen Angelegenheiten, Behördengängen oder Wohnungsangelegenheiten. Dabei gilt: So viel Unterstützung wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich.

Wer kann gesetzlicher gesetzlicher Betreuer / gesetzliche Betreuerin werden?

Grundsätzlich kann jede volljährige, geeignete Person vom Gericht als Betreuer bzw. Betreuerin bestellt werden – z. B. Angehörige, Freunde, Freundinnen oder Ehrenamtliche. Wenn niemand aus dem Umfeld zur Verfügung steht, übernehmen hauptamtliche Betreuer und Betreuerinnen, z. B. vom SkF Ems-Vechte, diese Aufgabe.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Betreuung und Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht wird eigenverantwortlich erstellt, solange man geschäftsfähig ist. Eine gesetzliche Betreuung wird durch das Gericht eingerichtet, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und Unterstützung notwendig ist.

Kann ich selbst bestimmen, wer meine gesetzliche Betreuerin wird?

Ja, mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson vorschlagen oder auch ausdrücklich jemanden ausschließen. Das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch, wenn er bekannt ist.

Wer kontrolliert gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen?

Alle gesetzlichen Betreuer und Betreuerinnen unterliegen der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen werden zudem vom SkF Ems-Vechte fachlich begleitet und beraten.

Ist gesetzliche Betreuung gleich Entmündigung?

Nein. Die gesetzliche Betreuung ersetzt die 1992 abgeschaffte Entmündigung. Ziel ist die rechtliche Unterstützung – nicht die Aufhebung von Selbstbestimmung.

Es geht darum, die Lebenssituation der bzw. des Betreuten zu stabilisieren oder nach Möglichkeit zu verbessern und nicht darum, Vorschriften zu machen oder fremde Lebensentwürfe überzustülpen. Der Betreuer bzw. die Betreuerin hilft nur da, wo es vom Amtsgericht festgelegt wird und nur so viel, wie es unbedingt notwendig ist.

Kann ich eine gesetzliche Betreuung auch wieder beenden?

Ja. Wenn sich der Zustand der betreuten Person verbessert, kann die Betreuung eingeschränkt oder aufgehoben werden – auf Antrag oder von Amts wegen.

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Gesetzliche Betreuung im Ehrenamt

Sie werden gebraucht!

Viele gesetzliche Betreuungen werden von Angehörigen oder engagierten Bürgerinnen übernommen. Der SkF Ems-Vechte unterstützt ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen:

  • Begleitung, Einarbeitung und Schulungen
  • Austausch mit anderen Ehrenamtlichen
  • Angemessener Versicherungsschutz
  • Wertschätzung und ein offenes Ohr für Fragen
  • Teilnahme an SkF-internen Veranstaltungen (z. B. Sommerfest, Seminare)
  • Auf Wunsch Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit

Interessieren Sie sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung? Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Icon: Kontaktaufnahme

Engagiert
mit Haltung.

Wir sind für Sie da

Ihre Ansprechpartnerin in Lingen

Lena Fokkema
T 0591 80062-225
l.fokkema@skf-ems-vechte.de

Ihre Ansprechpartnerin in Lingen

Pia Gottschlich
T 0591 80062-222
p.gottschlich@skf-ems-vechte.de

Ihre Ansprechpartnerin in Nordhorn

Monika Strieker
T 05921 8587-85
m.strieker@skf-ems-vechte.de